Qualifizierung gemäß EN 4179/NAS 410
Der anmeldende Betrieb muss in einer Zulassungsvorschrift festlegen wie die Qualifizierung und Zertifizierung des Prüfpersonals geregelt ist. Dies implementiert den Verweis auf die vom nationalen Luft- und Raumfahrtkomitee (NANDTB) zugelassenen Ausbildungszentren und Prüfungszentren sowie auf die Zertifizierungsstelle der ÖGfZP als Third Party.
ZfP Personal im Bereich der Luft- und Raumfahrt muss betriebsintern auf die speziellen Abläufe und Produkte nachweislich eingewiesen, geschult und autorisiert werden.
Grundlegende Kenntnisse zu weiteren Prüfverfahren:
Vor dem Besuch eines Stufe 3 Seminares ist eine Prüfung zu grundlegenden Kenntnissen zu weiteren ZfP Verfahren positiv abzulegen.
Dazu kann das Grundlagenseminar inkl. Prüfung gemäß EN ISO 9712 anerkannt werden.
Industrielle Vorerfahrungszeit:
Die Erfahrungzeiten sind als Stufe 2 Prüfpersonal nachzuweisen.
Vorerfahrungszeiten müssen betriebsintern in der Written Practice festgehalten sein. Sie ist durch das verantwortliche Stufe 3 Prüfpersonal gemäß EN 4179 zu dokumentieren und auch am Anmeldeformular zu bestätigen.
Stufe 2 Erfahrung pro Verfahren:
- 4 Jahre - Ohne Hochschule oder Universität
- 2 Jahre - Zwei Jahre Studium der Technik oder Naturwissenschaften an einer anerkannten Technikerschule, einer Hochschule oder Universität
- 1 Jahr - Drei bis vier Jahre Studium der Naturwissenschaften oder Technik und Diplom
Die Erfahrungszeit muss in vollem Umfang zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht werden!