Vorerfahrungszeiten
Die Erfahrungszeiten gelten in Monaten pro Verfahren und beruhen auf der gesetzlichen Wochenarbeitszeit. Sie sind vor der Qualifizierungsprüfung zu mindestens 50% zu erbringen. Fehlende Erfahrungszeiten sind für eine Zertifizierung innerhalb von zwei Jahren schriftlich zu bestätigen.
Mindesterfahrungszeiten für Personen:
- mit Stufe 2 Zertifizierung mit relevantem technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr. (mind. NQR Stufe VI)
- 180 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
- 270 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT
Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Stufe 2 Prüfpersonals nachzuweisen.
- mit Stufe 2 Zertifizierung ohne relevantem technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr. (mind. NQR Stufe VI)
- 240 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
- 450 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT
Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Stufe 2 Prüfpersonals nachzuweisen.
- ohne Stufe 2 Zertifizierung mit technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr.
- 360 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
- 540 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT
Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Prüferhelfers/einer Prüferhelferin nachzuweisen.
- ohne Stufe 2 Zertifizierung ohne technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr.
- kein direkter Zugang gemäß EN ISO 9712:2022 möglich
Eine Reduzierung der industriellen Vorerfahrungszeiten ist möglich, wenn bereits Zertifizierungen bestehen.