Vorerfahrungszeiten
Die Erfahrungszeiten gelten in Monaten pro Verfahren und beruhen auf der gesetzlichen Wochenarbeitszeit. Sie sind vor der Qualifizierungsprüfung zu mindestens 50% zu erbringen. Fehlende Erfahrungszeiten sind für eine Zertifizierung innerhalb von zwei Jahren schriftlich zu bestätigen.
Mindesterfahrungszeiten für Personen:
- mit Stufe 2 Zertifizierung mit technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr.
- 12 Monate für die Verfahren VT, PT, MT
- 18 Monate für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT
Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Stufe 2 Prüfpersonals nachzuweisen.
Bei gleichzeitig erworbener Erfahrungszeit sind folgende Verringerungen gestattet:
- bei 2 Verfahren: Reduzierung der gesamt erforderlichen Zeit um 25%
- bei 3 Verfahren: Reduzierung der gesamt erforderlichen Zeit um 33%
- mit Stufe 2 Zertifizierung ohne technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr.
- 24 Monate für die Verfahren VT, PT, MT
- 36 Monate für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT
Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Stufe 2 Prüfpersonals nachzuweisen.
Bei gleichzeitig erworbener Erfahrungszeit sind folgende Verringerungen gestattet:
- bei 2 Verfahren: Reduzierung der gesamt erforderlichen Zeit um 25%
- bei 3 Verfahren: Reduzierung der gesamt erforderlichen Zeit um 33%
- ohne Stufe 2 Zertifizierung mit technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr.
- 16 Monate für die Verfahren VT, PT, MT
- 30 Monate für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT
Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Prüferhelfers/einer Prüferhelferin nachzuweisen.
- ohne Stufe 2 Zertifizierung ohne technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr.
- 28 Monate für die Verfahren VT, PT, MT
- 48 Monate für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT
Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Prüferhelfers/einer Prüferhelferin nachzuweisen.