Vorerfahrungszeiten

Die Erfahrungszeiten gelten in Monaten pro Verfahren und beruhen auf der gesetzlichen Wochenarbeitszeit. Sie sind vor der Qualifizierungsprüfung zu mindestens 50% zu erbringen. Fehlende Erfahrungszeiten sind für eine Zertifizierung innerhalb von zwei Jahren schriftlich zu bestätigen.

Mindesterfahrungszeiten für Personen:

  • mit Stufe 2 Zertifizierung mit relevantem technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr. (mind. NQR Stufe VI)
    • 180 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
    • 270 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Stufe 2 Prüfpersonals nachzuweisen.

  • mit Stufe 2 Zertifizierung ohne relevantem technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr. (mind. NQR Stufe VI)
    • 240 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
    • 450 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Stufe 2 Prüfpersonals nachzuweisen.

  • ohne Stufe 2 Zertifizierung mit technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr.
    • 360 Tage für die Verfahren VT, PT, MT
    • 540 Tage für die Verfahren ET, RT, UT, AT, LT, TT

Die Erfahrungszeiten sind mit dem Status eines Prüferhelfers/einer Prüferhelferin nachzuweisen.

  • ohne Stufe 2 Zertifizierung ohne technischem Abschluss als Ing. | BSc | DI | Mag. | Dr.
    • kein direkter Zugang gemäß EN ISO 9712:2022 möglich

Eine Reduzierung der industriellen Vorerfahrungszeiten ist möglich, wenn bereits Zertifizierungen bestehen.